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Anfechtung außerhalb des Konkurses: Stellung naher Angehöriger, Befriedigungstauglichkeit, Benachteiligungsabsicht

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1992, 113 Heft 3 v. 1.3.1992

AnfO §§ 2 Z 3, 3 Z 1

Ist der Anfechtungsgegner ein naher Angehöriger des Schuldners, hat er Tatsachen zu behaupten und zu beweisen, aus denen verläßlich darauf geschlossen werden kann, der Schuldner habe sich bei der angefochtenen Rechtshandlung nicht einmal damit abgefunden, daß seine Gläubiger nicht rechtzeitig befriedigt werden.

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