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Anfechtung eines gerichtlichen Vergleiches wegen Geschäftsunfähigkeit

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1992, 106 Heft 3 v. 1.3.1992

ABGB § 1380

ZPO §§ 35, 204

Der Prozeßvergleich, den der mit (noch wirksam erteilter) Prozeßvollmacht ausgestattete Rechtsanwalt schließt, bedarf auch im Fall der späteren Handlungsunfähigkeit der vertretenen Partei keiner pflegschaftsbehördlichen Genehmigung.

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