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Die Auswirkungen des RLG auf die Kontrollrechte des Kommanditisten und des stillen Gesellschafters

WirtschaftsrechtAlfons GrünwaldRdW 1992, 103 Heft 3 v. 1.3.1992

Mit der Neuordnung der Rechnungslegung durch das RLG 1990 einher ging auch eine Änderung einiger gesellschaftsrechtlicher Vorschriften, die nur in einem mittelbaren Bezug zur Rechnungslegung stehen. Die Kommanditgesellschaft und die stille Gesellschaft sind von diesen Änderungen unter anderem insofern betroffen, als die Vorschriften über die Kontrollrechte des Kommanditisten und des stillen Gesellschafters neu gefaßt wurden. Den Erläuternden Bemerkungen ist nun zu entnehmen, daß die vorgenommenen Änderungen nur „die durch die neuentworfenen Regelungen des Dritten Buches (Anm: des HGB) notwendig gewordenen terminologischen und redaktionellen Anpassungen“ bewirken sollen12)12)Vgl Erber, ABC des Insolvenzrechtes2 (1988) 20, der überdies ohne nähere Begründung zusätzlich Angaben hinsichtlich etwa bestehender Sicherungen, der Einbringlichkeit und der Streitigkeit der Forderungen verlangt.. Ein eingehender Vergleich der alten mit den neuen Vorschriften läßt allerdings Zweifel an dieser pauschalen Gleichsetzung von altem und neuem Recht aufkommen.

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