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Sittenwidrigkeit eines Vorausverzichts auf Folgeprovisionen

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1992, 83 Heft 2 v. 1.2.1992

ABGB § 879 Abs 1

AngG: § 10 f

Gebühren Folgeprovisionen für Mietzahlnngen aus vermittelten Mietverträgen ausschließlich für den einmaligen und einheitlichen Vermittlungserfolg, so verstößt ein Vorausverzicht des AN auf durch seine Vermittlungstätigkeit bereits erworbene Folgeprovisionen für den Fall der Kündigung durch den Arbeitgeber gegen die guten Sitten.

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