vorheriges Dokument
nächstes Dokument

„Schmierzettel“ mit Aufzeichnungen sind aufbewahrungspflichtig

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1992, 32 Heft 1a v. 1.1.1992

BAO § 131 Abs 1 Z 5, § 132 Abs 1, § 184

Schmierzettel, auf denen Erlöse für das Kassabuch aufgezeichnet sind, sind aufbewahrungspflichtige Belege iSd § 131 Abs 1 Z 5 und § 132 Abs 1 BAO. Der Umstand, daß die Schmierzettel nicht aufbewahrt werden, begründet daher die Schätzungsbefugnis der Abgabenbehörde.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!