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Vorläufige Festschreibung des Pensionsanfallsalters

ArbeitsrechtJulia EichingerRdW 1992, 19 Heft 1a v. 1.1.1992

Mit Erk vom 6. 12. 1990 erklärte der VfGH die geschlechtsspezifische Regelung des Pensionsanfallsalters und der Voraussetzungen für die Erfüllung der zum Pensionsbezug erforderlichen Wartezeit im ASVG wegen Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes (Art 7 Abs 1 B-VG) für verfassungswidrig1)1)Dazu Eichinger, Das „Pensionsalterserkenntnis“ des VfGH - Auswirkungen für die Praxis?, RdW 1991, 82 ff; Rebhahn, Pensionsalter zwischen Gleichheitssatz und Emanzipation, DRdA 1991, 337 ff jeweils mwN. Zur Vorgeschichte Eichinger, Pensionsalter für Männer und Frauen gleichheitswidrig? Gedanken zum Beschluß des OGH vom 11. 10. 1988, 10 Ob S 71/88, RdW 1989, 275 ff mwN.. Die Aufhebung der gleichheitswidrigen Bestimmungen sollte mit Ablauf des 30. 11. 1991 wirksam werden.

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