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Erhöhung des gewinnabhängigen Tantiemenanspruches wegen verdeckter Ausschüttung ist neuerlich verdeckte Ausschüttung

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1992, 420 Heft 12 v. 1.12.1992

EStG § 27

KStG § 8

Einkommensminderungen aufgrund einer Vereinbarung, nach der sich der Tantiemenanspruch erhöht, wenn der Anspruchsberechtigte Empfänger einer verdeckten Gewinnausschüttung ist, sind (wiederum) verdeckte Gewinnausschüttungen. Eine derartige Vereinbarung hätte ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsführer nicht getroffen.

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