EStG § 27
KStG § 8
Einkommensminderungen aufgrund einer Vereinbarung, nach der sich der Tantiemenanspruch erhöht, wenn der Anspruchsberechtigte Empfänger einer verdeckten Gewinnausschüttung ist, sind (wiederum) verdeckte Gewinnausschüttungen. Eine derartige Vereinbarung hätte ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsführer nicht getroffen.