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Zeitpunkt der Gewinnrealisierung bei Dauerschuldverhältnissen

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1992, 420 Heft 12 v. 1.12.1992

EStG § 4 Abs 1

Bei einem Mietverhältnis (Dauerschuldverhältnis) wird der Gewinn aus den Leistungen des Vermieters fortlaufend während der Mietzeit verwirklicht. Die Mieterträge sind jeweils für die Vergangenheit realisiert, unabhängig davon, wann über sie abzurechnen ist.

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