EStG: § 30
Die Bestimmung des § 30 EStG stellt auf das veräußerte Grundstück bzw den jeweils veräußerten Teil einer Liegenschaft ab. Wird ein Teil einer entgeltlich erworbenen Liegenschaft innerhalb der Spekulationsfrist veräußert, sind daher zur Ermittlung der Spekulationseinkünfte dem erzielten Veräußerungserlös die anteiligen Anschaffungskosten gegenüberzustellen (§ 30 Abs 4 EStG).