I. Problemstellung
Mit dem sog Familienbesteuerungsgesetz 1992, BGBl 312, hat der Gesetzgeber auf die Erk des VfGH 12. 12. 1991, G 188, 189/91 und G 290/91, zur Familienbesteuerung reagiert und die einkommensteuerliche Berücksichtigung von Unterhaltsbelastungen neu geregelt. Die neuen Vorschriften sind ab 1. 1. 1993 anzuwenden.