ABGB §§ 890, 1053
ZPO § 14
Zwar ist der Anspruch mehrerer Käufer auf Übertragung von Miteigentumsanteilen an einer Liegenschaft als Gesamthandforderung zu beurteilen, sofern der Verkauf dieser Liegenschaft als Ganzes Vertragsgegenstand ist, weil die Leistung