EStG: § 4 Abs 1, § 7
Aufwendungen auf ein Grundstück sind auf den Grund und Boden zu aktivieren und teilen dessen steuerliches Schicksal, wenn sie Nutzbarkeit und Wert des Grundstücks erhöhen. Dies dürfte auf Aufschüttungs- und Planierungskosten (zur Beseitigung von Niveauunterschieden zu Gleisanlagen der ÖBB) zutreffen.