EStG: § 4 Absl, § 6 Z 9
Wird ein einheitliches Einzelunternehmen mit Betriebsliegenschaften dergestalt vererbt, daß die Quote der Erben am Betriebsvermögen nicht übereinstimmt mit jener an den Liegenschaften, ist insgesamt von einer unentgeltlichen Übertragung des Betriebes auf mehrere mit dem Erbfall zu Mitunternehmer gewordenen Personen auszugehen.