HBG: § 18 Abs 6 lit d
Die wegen Auflassung des Hausbesorgerpostens erfolgende Kündigung eines Hausbesorgers, dem eine Dienstwohnung zusteht, setzt voraus, daß der Hauseigentümer wichtige Gründe für die Auflassung nachweist und die ernstliche Absicht der Auflassung erwiesen ist.