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Pfandrecht des Rechtsanwaltes an auf seinem Anderkonto eingegangenem Treuhanderlag

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1992, 368 Heft 11 v. 1.11.1992

ABGB §§ 358, 1440

RAO § 19

Beträge, die ein Rechtsanwalt von einem Dritten als Treuhänder für seine Partei übernimmt und die er aufgrund der Treuhandvereinbarung an seine Partei weiterzuleiten hat, sind auch dann eingegangene Barschaften iSd § 19 RAO, wenn die Beträge auf ein Anderkonto, also eine besondere Form des Treuhandkontos des Rechtsanwaltes eingezahlt werden; der Rechtsanwalt darf daher seine Kostenforderung in Abzug bringen.

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