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Das Fälschungsrisiko bei der Sammelüberweisung

WirtschaftsrechtRdW 1992, 365 Heft 11 v. 1.11.1992

Längst hat sich in den Betrieben der Sammelüberweisungsauftrag zur Begleichung mehrerer Verbindlichkeiten, die am selben Tag fällig werden, durchgesetzt. Auf diese Weise können mit einer Unterschrift auf einem eigens dafür konzipierten Formular Zahlscheine, Erlagscheine und Überweisungsaufträge, die dem „Sammler“ nur mehr beigelegt werden, aufgegeben werden. Dieses Vorgehen ist zeitsparender und billiger als die Durchführung einzelner Transaktionen.

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