EStG 1972: § 9
Mit Erk 6. 3. 1992, G 309/91, hat der VfGH Art I Z 2 Abg-ÄG 1988, BGBl 739, als verfassungswidrig aufgehoben. Diese Bestimmung, mit der die im Rahmen der Steuerreform übersehene Reduktion der Investitionsrücklage (des steuerfreien Betrages) auch für Einnahmen-Ausgaben-Rechner nachträglich vorgenommen wurde, lautete: