IESG § 1 Abs 3 Z 2
Die Gewährung freiwilliger Abfertigungen lediglich an Betriebsratsmitglieder, die in einem Kündigungsverfahren nach § 121 ArbVG keine Einwände erheben, kann nicht ab „betriebsüblich“ iSd § 1 Abs 3 Z 2 IESG angesehen werden.
IESG § 1 Abs 3 Z 2
Die Gewährung freiwilliger Abfertigungen lediglich an Betriebsratsmitglieder, die in einem Kündigungsverfahren nach § 121 ArbVG keine Einwände erheben, kann nicht ab „betriebsüblich“ iSd § 1 Abs 3 Z 2 IESG angesehen werden.