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Ersatzaussonderung im Konkurs: Teilbarkeit iSd § 21 Abs 4 KO

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1992, 342 Heft 10 v. 1.10.1992

KO idF vor 1. 7. 2010 §§ 21 Abs 4, 44 Abs 2

Hat der Masseverwalter den Erlös für die nach der Konkurseröffnung verarbeiteten Materialien auf dem Bankkonto nicht von den übrigen Zahlungsein- und -ausgängen abgesondert, sondern ihn mit dem übrigen „Massebetrag“ vermengt, ist das dingliche Recht auf den in die Konkursmasse gelangten Erlös untergegangen, sodaß ein Anspruch auf Ersatzaussonderung nicht besteht.

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