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Neue Informationspflicht für Kapitalgesellschaften auf Geschäftspapieren

WirtschaftsrechtWolfgang BrodilRdW 1992, 333 Heft 10 v. 1.10.1992

Im Dezember 1990 hat der Nationalrat das sog Firmenbuchgesetz (FBG) beschlossen, durch welches das österreichische Registerrecht modernisiert und gleichzeitig - in einem Akt autonomer Rechtsanpassung - an das entsprechende EG-Recht angepaßt wurde. Obwohl das FBG und praktisch alle damit einhergehenden Gesetzesnovellierungen seit 1. 1. 1991 in Geltung stehen, tritt eine für das österreichische Gesellschaftsrecht neuartige Bestimmung1)1)Vgl allerdings § 100 AktG 1937; siehe auch Wünsch, Angaben auf Geschäftspapieren, in FS-Schwarz (1991), 576 ff. des FBG erst jetzt in Kraft.

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