Mit Erk 27. 6. 1991, G 82/91, 240/91 und 241/91, hat der VfGH § 106 EStG als verfassungswidrig aufgehoben. Die Aufhebung ist mit 30. 6. 1992 wirksam.
Mit Erk 27. 6. 1991, G 82/91, 240/91 und 241/91, hat der VfGH § 106 EStG als verfassungswidrig aufgehoben. Die Aufhebung ist mit 30. 6. 1992 wirksam.