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„Gespaltenes (Unter-)Mietverhältnis“ - keine Kündigung nach § 30 Abs 2 Z 4 MRG bei Einbringung in KG als Sacheinlage

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1991, 262 Heft 9 v. 1.9.1991

ABGB § 1098

MRG §§ 12 Abs 3, 30 Abs 2 Z 4

§ 12 Abs 3 MRG ist auch nicht analog auf Untermietverhältnisse anzuwenden; veräußert der Unterbestandnehmer sein in den Bestandräumlichkeiten betriebenes Unternehmen, indem er es mitsamt den Unterbestandrechten in eine KG als Sacheinlage einbringt, entsteht daher ein gespaltenes Untermietverhältnis, wobei dieser Vorgang aber nicht als Weitergabe iSd § 30 Abs 2 Z 4 MRG zu sehen ist.

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