EWG-V: Art 7, 59, 86, 90
1. Ein Staat, der einer öffentlich-rechtlichen Anstalt ein Arbeitsvermittlungsmonopol einräumt, verstößt gegen Art 90 Abs 1 EWG-V, wenn er dadurch eine Lage schafft, in der die Anstalt zwangsläufig gegen Art 86 EWG-V verstoßen muß.
Das ist insb dann anzunehmen, wenn