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Entlassung wegen mangelhafter Arbeitsleistung

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1991, 213 Heft 7 v. 1.7.1991

AngG § 27 Z 2

Erbringt ein Angestellter in den ersten beiden Monaten des Arbeitsverhältnisses nur sehr mangelhafte Arbeitsleistungen, so liegt der Entlassungsgrund der Dienstunfähigkeit nicht vor, wenn er bei entsprechender Einschulung und Praxis voll verwendbar gewesen wäre.

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