Nach Presseberichten soll spätestens im September dieses Jahres die Verschmelzung der Länderbank AG mit der Zentralsparkasse und Kommerzialbank AG beschlossen werden. Im allgemeinen sind derartige Transaktionen mit vielen Rechtsfragen belastet, die zT unter hohem Zeitdruck gelöst werden müssen. Beispielsweise stellt sich bei der Fusion für die außerordentliche Hauptversammlung der Länderbank, in der über die Verschmelzung zu beschließen ist, die Frage, ob ein Sonderbeschluß der stimmrechtslosen Vorzugsaktionäre erforderlich ist.