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Nominierung von Kandidaten für die Betriebsratswahl ohne ihre Einwilligung

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1991, 186 Heft 6 v. 1.6.1991

ArbVG § 59 Abs 1

BRWO § 21 Abs 3

Macht ein gegen oder ohne seinen Willen in den Wahlvorschlag aufgenommener Kandidat von seinem Recht nach § 21 Abs 3 BRWO (schriftliche, zur Streichung führende Erklärung) nicht Gebrauch, gilt er als der Aufnahme zustimmend und kann nicht im nachhinein die Betriebsratswahl anfechten.

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