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Entlassung wegen Diebstahls geringwertiger Waren

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1991, 184 Heft 6 v. 1.6.1991

GewO 1994 § 82 lit d

StGB §§ 42, 127

1. § 82 lit d GewO ist im Zusammenhang mit § 42 StGB (über mangelnde Strafwürdigkeit der Tat) dahin auszulegen, daß nicht darauf abzustellen ist, ob die Tat strafbar ist, sondern darauf, ob sie ohne Rücksicht auf § 42 StGB mit Strafe bedroht ist.

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