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Neue Richtlinien zur Vermietung und Verpachtung

SteuerrechtRdW 1991, 164 Heft 5 v. 1.5.1991

Kürzlich sind die neuen Durchführungsrichtlinien des BMF zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ergangen. Gegenüber den bisherigen Richtlinien ergeben sich folgende Änderungen und Ergänzungen:

1. Die AfA für vor 1915 erbaute Gebäude beträgt ohne weiteren Nachweis 2 %, wenn bereits bisher dieser oder ein höherer AfA-Satz anerkannt worden ist. Für einen höheren AfA-Satz ist ein Gutachten (gutachtenähnliches Ermittlungsverfahren) erforderlich.

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