Kürzlich sind die neuen Durchführungsrichtlinien des BMF zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ergangen. Gegenüber den bisherigen Richtlinien ergeben sich folgende Änderungen und Ergänzungen:
1. Die AfA für vor 1915 erbaute Gebäude beträgt ohne weiteren Nachweis 2 %, wenn bereits bisher dieser oder ein höherer AfA-Satz anerkannt worden ist. Für einen höheren AfA-Satz ist ein Gutachten (gutachtenähnliches Ermittlungsverfahren) erforderlich.