UStG § 3 Abs 12
Der inländische Teil einer grenzüberschreitenden Beförderungsleistung unterliegt auch dann der inländischen USt, wenn es sich um die Beförderung zu einer ausländischen Verkaufsveranstaltung handelt. Die Beförderung ist im Verhältnis zu dieser Verkaufsveranstaltung keine unselbständige Nebenleistung.