EStG § 37
Wird ein Betrieb gegen eine neben einer Leibrente zu leistende Einmalzahlung verkauft, so unterliegen mangels Zusammenballung sämtlicher Einkünfte in nur einem Veranlagungszeitraum weder die Leibrente noch die Einmalzahlung dem ermäßigten Steuersatz des § 37.