Gehören Kunstgegenstände, Gemälde, Antiquitäten nach dem EStG 1988 noch zum Betriebsvermögen? Diese einfache Frage läßt sich nach Einführung der Angemessenheitsprüfung in § 20 Abs 1 Z 2 EStG 1988 kaum mehr einheitlich beantworten.
Gehören Kunstgegenstände, Gemälde, Antiquitäten nach dem EStG 1988 noch zum Betriebsvermögen? Diese einfache Frage läßt sich nach Einführung der Angemessenheitsprüfung in § 20 Abs 1 Z 2 EStG 1988 kaum mehr einheitlich beantworten.