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VwGH bringt Liebhaberei-VO zum VfGH

SteuerrechtRdW 1991, 155 Heft 5 v. 1.5.1991

Der VfGH wird sich demnächst mit der Gesetzmäßigkeit der Liebhaberei-Verordnung, BGBl 1990/322 („LiebVO“) zu befassen haben. Das Besondere dabei ist, daß - neben Individualbeschwerden - der VwGH mit Beschluß vom 19. 2. 1991 die Aufhebung der LiebVO beantragt hat. Im Anlaßfall des VwGH ist die Einstufung einer praktisch im Alleinbesitz einer Gemeinde stehenden „Fremdenverkehrsamt-GmbH“ unter § 1 Abs 2 Z 1 (Ansicht der belangten Behörde) oder unter § 1 Abs 3 Z 1 LiebVO (Ansicht der Bf) strittig. Der VwGH hegt folgende Bedenken gegen die Gesetzmäßigkeit der LiebVO:

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