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Mitschuld an Kridadelikten

WirtschaftsrechtChristian BertelRdW 1991, 134 Heft 5 v. 1.5.1991

Der Funktionär eines Gläubigerschutzverbandes verständigt die Mitglieder von einer Insolvenz mit auffallender Verspätung: Vielleicht im Interesse einzelner Gläubiger, die den Schuldner zwingen wollen, sie vorzugsweise zu befriedigen; vielleicht im Interesse Dritter, die vom Schuldner, der dringend Geld braucht, Vermögensstücke günstig erwerben wollen; vielleicht im Interesse des Schuldners, der Zeit gewinnen will, sein Vermögen vor den Gläubigern in Sicherheit zu bringen. Die Verspätung der Verständigung schädigt alle Gläubiger oder manche von ihnen um beträchtliche Summen. Eine neue Form von Wirtschaftskriminalität!

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