1. Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Anteilserwerb
Unabdingbare Voraussetzung für ein Dienstverhältnis iSd Arbeitsrechtes ist die Weisungsunterworfenheit. Arbeitsrechtlich wird daher ein Dienstverhältnis zwischen Geschäftsführer und GmbH nur anerkannt, wenn der Geschäftsführer weder zu 50 % oder mehr an der GmbH beteiligt ist noch über eine Sperrminorität verfügt; nur diesfalls kann nämlich die Generalversammlung gegen den Willen des Geschäftsführers einen Weisungsbeschluß (vgl § 20 Abs 1 GmbHG) fassen.