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Beiträge zu Versicherungen für Dritte als Sonderausgabe

SteuerrechtW. DoraltRdW 1991, 95 Heft 3 v. 1.3.1991

Beiträge, insbesondere zu freiwilligen Kranken-, Unfall- oder Pensionsversicherungen und Lebensversicherungen, kommen nach § 18 Abs 1 Z 2 EStG als Sonderausgaben in Betracht.

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