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Einlagenrückgewähr - Kapitalrückzahlung oder verdeckte Ausschüttung?

SteuerrechtWerner WiesnerRdW 1991, 91 Heft 3 v. 1.3.1991

In letzter Zeit häufen sich die Fragen nach der Richtigkeit der Auffassung, wonach die Rückgewähr einer in eine Körperschaft getätigte Einlage außerhalb der handelsrechtlich geregelten Fälle beim Anteilsinhaber stets als verdeckte Ausschüttung behandelt werden müsse.

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