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Vorschlag für eine Neuregelung der Vorschriften über vertikale Vertriebsbindungen

WirtschaftsrechtHanspeter HanreichRdW 1991, 72 Heft 3 v. 1.3.1991

I. Einleitung

Im Rahmen meiner im WS 1990/91 an der Juridischen Fakultät der Universität Wien gehaltenen Vorlesung „Aktuelle Probleme des Kartellgesetzes 1988“ habe ich einige Stunden jenen Problemen gewidmet, die sich für solche Unternehmer ergeben haben, die an vertikalen Vertriebsbindungen teilnehmen. Nach einhelliger Meinung der anwesenden Praktiker1)1)Mehr oder weniger regelmäßig haben Frau Mag. Sylvia Paliege und die Herren RA Univ.-Prof. DDr. Walter Barfuß, RA Dr. Wolf gang Hahnkamper, RA Dr. Georg Legat, RA Dr. Friedrich Prunbauer, R A Dr. Friedrich Schwank, RA Dr. Harald Schmidt und RA Dr. Viktor A. Straberger an der Lehrveranstaltung teilgenommen. Ich danke allen für die dafür aufgewendete Zeit und die gewinnbringenden Diskussionen. und Dissertanten2)2)Mag. Martin Broday und Mag. Rainer Tahedl haben mir die Treue gehalten und gehaltvoll mitdiskutiert. Mag. Broday danke ich auch für ein ausgezeichnetes Referat über die US-amerikanische Fusionskontrolle., die ich ebenfalls teile, sind die Regeln über vertikale Vertriebsbindungen im KartG 1988 deutlich mißglückt. Dieses Urteil wird sowohl durch das Schrifttum3)3)Barfuß, Aufforderung zur Kartellanmeldung, ecolex 1990, 554; Barfuß, Einige Bemerkungen zum Entwurf eines KartG 1986, GesRZ 1986, 50 (54) - bereits zum Vorentwurf des KartG 1988; Hanreich, Neuregelungen im österreichischen Wettbewerbsrecht, ÖZW 1988, 108 (116 f); Legat, Die Anzeige von Vertriebsbindungen, WBl 1989, 168; Ch. Nowotny, Meldepflicht von Vertriebsbindungen, Alte Fragen und neue Rätsel im Kartellrecht, RdW 1989, 120; Karsten Schmidt, Von der Kartellformenlehre zum Kartellverbot, WBl 1990, 122; Straberger, KartG 1988 - Neuerungen und Zweifelsfragen, WBl 1989, 37; auch das KOG übte leise Kritik an den Verfahrensvorschriften der §§ 57 und 58 KartG 1988 in seinem Jahresbericht 1989, JABl 1990/44, 155; die Stellungnahme des österreichischen Rechtsanwaltkammertages über Erfahrungen mit der praktischen Anwendung des Kartellgesetzes 1988 enthält ebenfalls Kritik an der Fassung des Vertriebsbindungsrechts (erscheint demnächst im ÖABl). als auch dadurch bestätigt, daß zwar einige Verfahren über vertikale Vertriebsbindungen seit 1989 laufen, daß sich aber bisher keines dieser Verfahren inhaltlichen Problemen widmen konnte, sondern nur versucht werden mußte, verschiedenste formale Fragen zu lösen4)4)ZB: KG 4. 4. 1990 -Mazda-Vertriebsbindung, WBl 1990, 184; KOG 22. 5. 1990 - Kfz-Importeure, ÖBl 1990, 234; KOG 5. 7. 1990 - Depotkosmetik, ÖBl 1990, 237; auch das in vielen Punkten vergleichbare Verfahren KOG 22. 5. 1990 -Kfz-Haftpflichtversicherung, ÖBl 1990, 238, das keine Vertriebsbindung zu beurteilen hatte, war in formalen Fragen verfangen.. Diesen Befund

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