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Zum Vergleichsanbot im Wettbewerbsprozeß

WirtschaftsrechtFriedrich PrunbauerRdW 1991, 35 Heft 2 v. 1.2.1991

I. Problem

Nach der Rechtsprechung des OGH beseitigt das Anbot eines vollstreckbaren Vergleiches die für eine Unterlassungsklage erforderliche Wiederholungsgefahr. Begehrt der Kläger neben der Unterlassung auch die Ermächtigung zur Urteilsveröffentlichung, fällt die Wiederholungsgefahr nur weg, wenn der Beklagte die Veröffentlichung des abzuschließenden Vergleiches auf seine Kosten in angemessenem Umfang anbietet1)1)OGH 12. 6. 1979, 4 Ob 348/79 - das beste Kräutershampoo Österreichs - ÖBl 1980, 7; OGH 4. 3. 1980, 4 Ob 309/80 - References to the Beatles - ÖBl 1981, 48; OGH 17. 4. 1984, 4 Ob 322/84 - Superaktionsspanne - ÖBl 1984, 136 ua..

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