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Informationsanspruch des (ausgeschiedenen) Gesellschafters einer GmbH

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1991, 14 Heft 1 v. 1.1.1991

GmbHG § 22 Abs 4

Dem Gesellschafter einer GmbH steht zur Unterstützung seiner Leitungs- und Prüfungsrechte, aber auch seiner gesellschaftsrechtlichen Vermögensrechte ein nicht näher zu begründender, alle Geschäftsangelegenheiten umfassender Informationsanspruch gegen die GmbH zu.

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