In zwei E hat sich der VfGH in den vergangenen Monaten mit Fragen befaßt, die die zulässige Rechtsform einer Bank für die Durchführung bestimmter Bankgeschäfte bzw Bankdienstleistungen zum Gegenstand hatten.
In zwei E hat sich der VfGH in den vergangenen Monaten mit Fragen befaßt, die die zulässige Rechtsform einer Bank für die Durchführung bestimmter Bankgeschäfte bzw Bankdienstleistungen zum Gegenstand hatten.