EStG § 4 Abs 4 Z 5 und 6, § 18 Abs 1 Z 7, § 19
Unter „Ausgaben“ sind Wertabgaben zu verstehen, die aus dem geldwerten Vermögen des Spenders abfließen. Vorausgesetzt ist eine wirtschaftliche Belastung des Spenders. Werden daher Spenden zur Förderung des Denkmalschutzes an den