vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Bezahlte Freizeit für Bankwege bei unbarer Lohn- und Gehaltszahlung?

ArbeitsrechtGabriela PetrovicRdW 1991, 329 Heft 11 v. 1.11.1991

Prinzipiell ist der Arbeitgeber zu barer Entlohnung des AN verpflichtet1)1)Der Gesetzgeber geht offensichtlich vom Prinzip der Barzahlung aus. Das beweist nicht zuletzt das in älteren Gesetzen verankerte Barzahlungsgebot (§ 78 Abs 1 GewO 1859). Der auszuzahlende Betrag wird diesfalls idR im Betrieb abgezählt und in Lohntüten bzw -kuverts zur Verfügung gestellt.. In der Praxis wird jedoch - kollektivrechtlich2)2)Sei es durch Kollektivvertrag (§ 2 Abs 2 Z 2 ArbVG), sei es durch erzwingbare Betriebsvereinbarung (§ 97 Abs 1 Z 3 ArbVG). oder einzelvertraglich3)3)Von Gesetzes wegen ist unbare Gehaltszahlung lediglich im öffentlichen Bereich vorgesehen (§§ 18 Abs 4 VBG und 7 Abs 4 GehaltsG). - häufig eine andere Zahlungsmodalität, nämlich die Überweisung auf ein Konto des Mitarbeiters bei einem Kreditinstitut (= unbare Lohn- und Gehaltszahlung) festgelegt4)4)Vgl in diesem Zusammenhang Fischer, Rechtsfragen der unbaren Geldlohnzahlung, in Tomandl (Hrsg), Entgeltprobleme aus arbeitsrechtlicher Sicht (1979), 51 ff; Ribnitz, Arbeitsrechtliche Probleme der bargeldlosen Lohnzahlung, ÖJZ 1970, 477 ff; Spira, Zur Problematik der bargeldlosen Lohnzahlung, DRdA 1970, 23 ff.. An der Zulässigkeit dieser Abrede ist grundsätzlich nicht zu zweifeln. Bietet sie doch - im Vergleich zur Barzahlung - nicht nur dem Arbeitgeber Rationalisierungs- und Sicherheitsvorteile, sondern ist - wie die heute mehr denn je zutreffenden Ausführungen Fischers5)5)AaO, 52 ff. Vgl auch Walter, Monatliche und bargeldlose Lohnzahlung, in AR-Blattei D, Lohnzahlung II/B I und II. zeigen - auch für den AN die generell günstigere Auszahlungsform6)6)Siehe idZ auch Fischer, aaO, 68 f.. Als Kontoinhaber kann er nicht nur seinen diversen Zahlungsverpflichtungen bequem und sicher durch Abbuchungsaufträge nachkommen, sondern auch die Vorzüge der mit einem Girokonto verbundenen Zusatzleistungen, zB Scheckkarte mit Bankomatfunktion und/oder Kreditkarte, genießen. Ein jeweiliges Guthaben wird - gering, aber doch - verzinst. Wer einen kurzfristigen Zwischenkredit benötigt, hat die (unbürokratische) Möglichkeit, sein Konto in bestimmtem Rahmen zu den jeweiligen Kreditzinsen zu überziehen. Vorteile, die für sich sprechen. Nicht umsonst gibt es derzeit rund 4,91 Millionen Girokonten in Österreich. Von den dazugehörigen Scheckkarten sind immerhin 1,26 Millionen mit Bankomatfunktion ausgestattet7)7)Diese Werte wurden seitens der Creditanstalt, Abteilung Verkauf/Privatkunden, zur Verfügung gestellt.. Das System des unbaren Zahlungsverkehrs hat sich offensichtlich durchgesetzt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!