KWG: §§ 4 f, 18 ff
GenG § 26
Spareinlagen sind zwar nur verzinsliche Einlagen, die der Anlage dienen, doch ist der Anlagecharakter nicht schon deshalb zu verneinen, weil sie für eine kürzere Frist als der gesetzlichen Kündigungsfrist von drei Monaten gegeben und entgegengenommen werden.