ABGB §§ 1014, 1170
Der Baubetreuer kann sich nicht mehr auf die Vorschußpflicht seines Vertragspartners berufen, wenn er längst in der Lage wäre, die Abrechnung der bereits geleisteten Vorschüsse im Rahmen der Schlußrechnung durchzuführen.
ABGB §§ 1014, 1170
Der Baubetreuer kann sich nicht mehr auf die Vorschußpflicht seines Vertragspartners berufen, wenn er längst in der Lage wäre, die Abrechnung der bereits geleisteten Vorschüsse im Rahmen der Schlußrechnung durchzuführen.