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Begünstigter Gesellschaftssteuersatz wegen Überschuldung auch ohne Kapitalherabsetzung

SteuerrechtRdW 1991, 302 Heft 10 v. 1.10.1991

Nach bisheriger Rechtsprechung zu § 9 Abs 2 KVG war der ermäßigte Steuersatz für eine Kapitalerhöhung zur Deckung der Überschuldung davon abhängig, daß der Kapitalerhöhung eine Kapitalherabsetzung vorangeht (VwGH 19. 5. 1983, 82/15/0057, ÖStZB 1984, 245; Doralt/Ruppe II2, 87).

Der VwGH hat diese Auffassung mit einem verstärkten Senat nunmehr aufgegeben (E 10. 6. 1991, 89/15/0012):

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