Der VwGH hat in seinem Erk 20. 11. 1989, 89/147 0141, aus Anlaß eines Finanzstrafverfahrens zur verdeckten (Gewinn-)Ausschüttung nicht uninteressante Feststellungen getroffen.
Der VwGH hat in seinem Erk 20. 11. 1989, 89/147 0141, aus Anlaß eines Finanzstrafverfahrens zur verdeckten (Gewinn-)Ausschüttung nicht uninteressante Feststellungen getroffen.