AlVG §§ 16, 46
Die Gewährung des Arbeitslosengeldes nach Wegfall eines Ruhenstatbestandes setzt nicht neuerlich die Geltendmachung des Anspruches nach § 46 AlVG voraus.
VwGH 12. 12. 1989, 89/08/0209
AlVG §§ 16, 46
Die Gewährung des Arbeitslosengeldes nach Wegfall eines Ruhenstatbestandes setzt nicht neuerlich die Geltendmachung des Anspruches nach § 46 AlVG voraus.
VwGH 12. 12. 1989, 89/08/0209