AuslBG § 4 Abs 1 und 2
Die zweite Tatbestandsvoraussetzung des § 4 Abs 1 AuslBG (Nichtentgegenstehen wichtiger öffentlicher oder gesamtwirtschaftlicher Interessen) gilt auch für Lehrlinge.
VwGH 4. 9. 1989, 89/09/0058
AuslBG § 4 Abs 1 und 2
Die zweite Tatbestandsvoraussetzung des § 4 Abs 1 AuslBG (Nichtentgegenstehen wichtiger öffentlicher oder gesamtwirtschaftlicher Interessen) gilt auch für Lehrlinge.
VwGH 4. 9. 1989, 89/09/0058