I. Die Problemstellung
Vor allem wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklagen werden regelmäßig mit Anträgen auf einstweilige Verfügungen (eV) verbunden, um den Unterlassungsanspruch schnell und wirksam zu sichern. Durch das Angebot eines vollstreckbaren Unterlassungsvergleiches wird die für Unterlassungsklagen notwendige Wiederholungsgefahr beseitigt. Geschieht dies noch vor der Entscheidung über den Antrag auf Erlassung der eV, so stellt sich die Frage nach dem Kostenersatz, insbesondere hinsichtlich der Äußerungskosten.