BAO § 14
Die Umwandlung einer OHG in eine KG stellt in Übereinstimmung mit dem bürgerlichen Recht eine einfache Formänderung ohne Unterbrechung der Rechtskontinuität dar. Ein solcher Vorgang erfüllt nicht den Haftungstatbestand des § 14 BAO.
VwGH 5. 3. 1990, 89/15/0141